§ 1 |
Name
und Sitz |
§ 2 |
Zweck
des Vereins |
§ 3 |
Geschäftsjahr |
§ 4 |
Mitgliedschaft |
§ 5 |
Mitgliedsbeitrag |
§ 6 |
Organe |
§ 7 |
Mitgliederversammlung |
§ 8 |
Vorstand |
§ 9 |
Ausschuss |
§ 10 |
Satzungsänderungen |
§ 11 |
Auflösung
des Vereins |
|
|
Satzungstext
|
§
1 |
Name und Sitz |
|
Der Verein heißt
Partnerschaftsverein - Verein zur Förderung der internationalen Partnerschaften
Schorndorfs. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Schorndorf eingetragen.
Sitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Schorndorf. |
§
2 |
Zweck des
Vereins |
2.1 |
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, indem er die Bemühungen seiner
Mitglieder um die internationalen Partnerschaften von Schorndorf koordiniert und fördert,
sowie eigene Bemühungen in dieser Richtung unternimmt. Dabei kooperiert er mit der
Stadtverwaltung und allen öffentlichen Institutionen, die sich für die
Partnerschaftsarbeit interessieren. |
2.2 |
Sämtliche Einnahmen
sind zur Erfüllung dieser Aufgaben zu verwenden. Ansammlung von Vermögen ist untersagt.
An Vereinsmitglieder dürfen keine Gewinnanteile, unverhältnismäßig hohe Vergütungen
sowie Zuwendungen, die nicht direkt dem Zweck des Vereins entsprechend verwendet werden,
gezahlt werden. |
§
3 |
Geschäftsjahr |
|
Das Geschäftsjahr ist
gleich dem Kalenderjahr |
§
4 |
Mitgliedschaft |
4.1 |
Mitglied kann jede
natürliche Person oder Organisation werden, die sich für die Ziele des Vereins
interessiert und diese unterstützt. |
4.2 |
Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. |
4.3 |
Mit der Aufnahme
verpflichtet sich das Mitglied zur Einhaltung dieser Satzung. |
4.4 |
Die Mitgliedschaft
erlischt |
4.4.1 |
Durch freiwilligen, bis
1.12. des Jahres schriftlich an den Vorstand erklärten Austritt zum Ende des Jahres. |
4.4.2 |
Durch Tod des Mitglieds
oder Auflösung der Mitgliedsorganisation. |
4.4.3 |
Auf
Beschluss der
Mitgliederversammlung, wenn das Mitglied der Satzung zuwidergehandelt hat. |
§
5 |
Mitgliedsbeitrag |
|
Der Verein kann einen
Mitgliedsbeitrag erheben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der
Mitgliederversammlung bestimmt. Der Beitrag ist zum Jahresanfang, spätestens bis zum
31.1. zu entrichten. |
§
6 |
Organe |
|
Organe des Vereins sind:
| die Mitgliederversammlung (MV) |
| der Ausschuss und |
| der Vorstand |
|
§
7 |
Mitgliederversammlung |
7.1 |
Die MV beschließt über
die wichtigen Angelegenheiten des Vereins und führt die Wahlen von Vorstand,
Ausschuss
und den 2 Kassenrevisoren durch. |
7.2 |
Die MV tagt mindestens 1
mal im Jahr öffentlich |
7.3 |
Die Einberufung erfolgt
durch den Vorstand durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder oder durch
Veröffentlichung in der Schorndorfer Tagespresse mindestens 14 Tage vor dem Termin. |
7.4 |
Außerordentliche MV'en
werden einberufen, wenn es der Vorstand für notwendig hält, oder wenn 10% der Stimmen
der Mitglieder es wünschen. |
7.5 |
Bei der MV wird
Protokoll geführt, das vom Protokollanten und vom Versammlungsleiter zu beurkunden ist. |
7.6 |
Die Tagesordnung
umfasst:
| Geschäftsbericht des Vorstandes |
| Kassenbericht |
| Behandlung von Anträgen |
zusätzlich bei Neuwahlen:
| Kassenrevisionsbericht |
| Neuwahlen. |
Bei außerordentlichen MV'en wird die Tagesordnung durch den
Einberufungsgrund bestimmt. |
7.7 |
Stimmberechtigt ist
jedes Mitglied, das seinen Beitrag bezahlt hat, mit einer Stimme |
7.8 |
Die
Beschlussfassung
erfolgt mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, sofern durch Satzung
oder Gesetz nicht anders bestimmt. |
7.9 |
Die MV ist
beschlussfähig, wenn gemäß §7.3 ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens 7
Stimmberechtigte anwesend sind. |
§
8 |
Vorstand |
8.1 |
Der Vorstand besteht
aus:
| 1. Vorsitzendem |
| 1. und 2. Stellvertreter |
| Kassierer und |
| Schriftführer |
|
8.1.1 |
Der 1. Vorsitzende und
seine Stellvertreter erledigen die Verwaltung des Vereins und kümmern sich um die
Geschäfte. |
8.1.2 |
Der Kassierer verwaltet
die Vereinsfinanzen und führt Buch. |
8.1.3 |
Der Schriftführer
erledigt die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und führt Protokoll. |
8.2 |
Der Vorstand ist
gesetzlicher Vertreter des Vereins. Die Vertretung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder
alternativ durch 2 Vorstandsmitglieder. |
8.3 |
Der Vorstand wird auf 2
Jahre gewählt. Er bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand rechtskräftig gewählt ist. Der
Vorstand ist verpflichtet, rechtzeitig für Neuwahlen zu sorgen. |
8.4 |
Der Vorstand fällt
seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. |
8.5 |
Der Vorstand wird vom 1.
Vorsitzenden einberufen, wenn er es für notwendig hält, oder wenn mindestens 2
Vorstandsmitglieder dies wünschen. |
§
9 |
Ausschuss |
9.1 |
Der
Ausschuss besteht
aus dem Vorstand und bis zu 6 von der MV zu wählenden Beiräten, die sich um spezielle
Arbeitsgebiete im Verein kümmern. |
9.1.1 |
Im
Ausschuss soll die
Arbeit der einzelnen Vereinsbereiche koordiniert werden, sowie die Tagesordnung der MV
besprochen werden. |
9.2 |
Der
Ausschuss tagt bei
Bedarf, mindestens jedoch vor jeder Einladung zur MV, auf Einberufung durch den Vorstand. |
§
10 |
Satzungsänderungen |
10.1 |
Satzungsänderungen
können nur von einer MV beschlossen werden, wenn sie für diese MV schriftlich auf der
Einladung angekündigt waren. |
10.2 |
Die
Beschlussfassung
erfolgt mit 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen, soweit durch Gesetz nichts anderes
bestimmt ist. |
§
11 |
Auflösung des
Vereins |
11.1 |
Die Auflösung des
Vereins kann nur von einer MV beschlossen werden, wenn sie schriftlich in der Einladung
für diese MV angekündigt war. |
11.2 |
Rechtzeitig schriftlich
an den Vorstand ergangene Stellungnahmen können als Stimme bei der Abstimmung gewertet
werden. |
11.3 |
Die
Beschlussfassung
erfolgt mit 3/4 der gültigen abgegebenen Stimmen. |
11.4 |
Das nach Begleichen der
Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen soll mit Zustimmung des Finanzamtes einer
gemeinnützigen Organisation, die möglichst ähnlich gelagerte Ziele verfolgt, zukommen. |
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des
Partnerschaftsverein am 26. Mai 1981 angenommen. Die Änderungen §7.2 und §8.2 wurden
auf der ordentlichen MV vom 7.12.94 beschlossen. |